Schönhengstgau / Sudetenland *)
Der Schönhengstgau (Patenstadt = Göppingen, Patenland = Bayern)
Die große deutsche Sprachinsel, an der böhmisch-mährischen Grenze gelegen, hatte eine Fläche von über 1.230 km², 142 Landgemeinden, 4 Kreis- und 2 kreisangehörige Städte. Sie maß sowohl in nord-südlicher, als auch in west-östlicher Richtung jeweils etwa 35-45 km.
Eingeteilt war dieses Gebiet in die 4 politischen Kreise Zwittau, Mährisch Trübau, Landskron und Hohenstadt (nur teilweise).
Bis zum Kriegsende im Jahre 1945 lebten dort mehr als 110.000 Deutsche. Sie wurden in den Jahren 1945/46 vertrieben und kamen vorwiegend in die Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und in die Länder der früheren DDR. Auswanderer leben auch in USA und Kanada.
Strukturell galten die 4 Kreisstädte und die Städte Brüsau und Müglitz als Industriestädte (Textil-, Leder-, Tabakverarbeitung, Möbel, Holz, Ziegeleien, Maschinenbau, Mühlen, Brauereien). Die Dörfer waren (mit Ausnahmen) meist landwirtschaftlich geprägt.
Die Stadt Zwittau nannte man „Mährisches Manchester“, die Stadt Mährisch Trübau „Mährisches Athen“, Brünnlitz den „Mühlen-Ort“.
Der Schönhengstgau hat seinen Namen vom Höhenzug „Schönhengst“ (660 m über NN), der zwischen den Städten Zwittau und Mährisch Trübau liegt. Der Ort Schönhengst galt als beliebtes Ausflugsziel.
Der Schönhengstgau war durch einen schmalen Streifen tschechischer Ortschaften vom geschlossenen deutschen Sprachgebiet im Adlergebirge und im nordmährisch-schlesischen Raum getrennt.
Die Besiedlung erfolgte im böhmischen Teil meist durch den König PÅ™emysl Ottokar II. (1253-1278), im mährischen Teil durch den Olmützer Bischof Bruno von Schauenburg, Kanzler und Statthalter von Mähren und Steiermark (1245-1281), und mehreren Grundherren.
Siedlungswillige Bauern und Handwerker aus allen deutschen Altstämmen (vor allem aus Oberfranken, Mainfranken und der Oberpfalz) waren um die Mitte des 13. Jahrhunderts ins Land gerufen worden. Aus dieser Stammesverschiedenheit ist die Vielgestaltigkeit, z.B. in Sprache (Mundart), in Tracht und auch im Hausbau zu erklären.
Die Wanderung und Ansiedlung organisierten wohlhabende Personen (sog. Locatoren), die für die damit verbundene schwierige Arbeit z.B. die Vogtei und das erbliche Richteramt in den neuen Ansiedlungen erhielten. Dazu kam das Recht, ein Gasthaus zu betreiben, Mühlen zu errichten und Handwerker (Bäcker, Wagner, Schmiede) zu halten. Diese bedeutenden Privilegien und der große zinsfreie Landbesitz machten die „Erbgerichte“ zu den ansehnlichsten Anwesen/Gehöften.
Die Wagenzüge der angeworbenen Ansiedler wurden in einheitlich geplante Dörfer (Reihendörfer = Wasserlauf) und großzügig geplante Städte mit deutschem Recht (Magdeburger Stadtrecht) gelenkt.
Die Ansiedler erhielten für die außerordentlichen Strapazen und Entbehrungen in der Aufbauzeit eine verbesserte soziale Stellung (z.B. Zins- und Abgabenfreiheit für die ersten 12 bis 20 Jahre).
Christliche Orden (z.B. die Prämonstratenser) sandten Mönche in die Siedlungsgebiete. Sie förderten die deutsche Kolonisation. Die Mönche hatten in der Rodungsarbeit meist bereits Erfahrungen.
Mit der Gründung deutscher Städte und Dörfer in meiner Heimat entstand ein rascher wirtschaftlicher Aufbau und Aufschwung.
Vergleich: Die Landkreise Kulmbach und Wunsiedel haben zusammen eine Fläche von 1.263 km², der Schönhengstgau hatte 1.230 km².
*) Beitrag „Zur Entstehung des Namens ‘Schönhengstgau’“ in der „Schönhengster Heimat“, Juni 1996, Seite 4 und Januar 2012, Seite 44 (unter Dittersdorf).
Dezember 1993
Rückblick
700 Jahre später (1945/1946) kehrten die Ansiedler in ihren Enkeln zurück in das Land, von dem sie einst auszogen. Das Volk, dem sie den größten Nutzen gebracht hatten durch Gründung von reichen Städten und blühenden Dörfern, durch Hebung der Ackerwirtschaft, des Gewerbes und des Handels, das Land, dem sie den Stempel westlicher Sitten und Kultur aufdrückten, wies sie aus, vertrieb sie gewaltsam aus ihrer angestammten Heimat.
Arm, verzweifelt, heimatlos und fremd kehrten sie zurück in ein zerbombtes Land.
Eines kann ihnen niemand nehmen, ihre Wurzeln. Eine große kolonisatorische und zivilisatorische Leistung haben sie vollbracht, und der moralische Anspruch auf Heimatrecht wird immer bestehen bleiben.
Die Vertreibung von Menschen aus ihrer Heimat ist generell ein Verbrechen, ob aus nationalistischen, rassistischen oder - wie früher - religiösen Gründen.
Die Heimatvertriebenen bauten in Deutschland und Österreich unter schwierigsten Bedingungen wieder Häuser und Fabriken auf.
Die Vertriebenen-Siedlungen wie Bubenreuth bei Erlangen, Geretsried-Gartenberg, Neugablonz bei Kaufbeuren, Neutraubling bei Regensburg, Traunreut bei Traunstein, Waldkraiburg bei Mühldorf, Weidenberg im Fichtelgebirge, Rheinbach in der Eifel und andere zeugen von der gewaltigen Aufbauleistung in der neuen Heimat.
Auf dem Gedenkstein vor dem Rathaus in Geretsried steht:
„Not und Elend brachten uns her, Arbeit und Fleiß schufen uns Ehr`“.
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Übernahme der Patenschaft über den Schönhengstgau durch die Stadt Göppingen
Am 6. August 1955 wurde die Patenschaftsurkunde in einer Festsitzung des Rates im Rathaus in Göppingen durch den Oberbürgermeister Dr. König an den Landschaftsbetreuer Paul Trunetz übergeben.
Der Text der Urkunde lautet:
Der Gemeinderat der Stadt Göppingen übernimmt auf Grund eines am 5. Mai 1955 einstimmig gefassten Beschlusses die Patenschaft über die Sudetendeutsche Heimatlandschaft „Schönhengstgau“ mit den Kreisstädten Landskron, Mährisch-Trübau, Hohenstadt – Müglitz und Zwittau.
Vergleiche hierzu auch die Beiträge in der „Schönhengster Heimat“, September und Oktober 1955.