Das Jahr 1938

  • Anschluss der sudetendeutschen Gebiete an das Deutsche Reich
  • Finanz-, Zoll- und Reichsbauämter im Schönhengstgau
  • Finanzämter im Schönhengstgau
  • Persönliche Daten der Oberfinanzpräsidenten
  • Aufzeichnungen des RR Dr. Terstegen
  • Errichtung von Reichsfinanzschulen
  • Übernahme der Eisenbahnen durch die Reichsbahn
  • Organisation des Post- und Fernmeldewesens
  • Die staatliche Forstverwaltung im Schönhengstgau
  • Bundesarchiv –Militärarchiv- in Freiburg/Breisgau
  • „Zwittauer Nachrichten“1938 als Filmrolle
  • Ereignisse in Mährisch Chrostau im Oktober/November 1938
  • Rückblick – 75 Jahre zurückgeblättert
     

Der Anschluss der sudetendeutschen Gebiete an das Deutsche Reich im Jahr 1938 
           

Veröffentlicht in der „Schönhengster Heimat“, Mai 2004, Seiten 4 und 5.

Ein Rückblick mit Bezug auf den Schönhengstgau

Seit mehr als 700 Jahren siedelten Deutsche in Böhmen, Mähren und Österreichisch-Schlesien.

Diese Länder gehörten
bis 1806 zum Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation,
bis 1866 (zusammen mit Österreich) zum Deutschen Bund,
bis 1918 zur Österreichisch-Ungarischen Monarchie und
ab 28. Oktober 1918 zur Tschechoslowakischen Republik.

Unter Missachtung des Selbstbestimmungsrechtes haben die Gründer der Tschechoslowakei bei den Friedensverhandlungen 1918/1919 durchgesetzt, dass die im geschlossenen deutschen Sprachgebiet (einschließlich des Schönhengstgaues) lebenden 3 Millionen Sudetendeutschen gegen ihren erklärten Willen in den Vielvölkerstaat kamen. Der neue Staat war von Anbeginn als tschechoslowakischer National­staat kon­struiert. (Vergleiche die Präambel der Verfassung vom 29. Februar 1920! Ausführlicher Beitrag zur Verfassung unter "Verschiedenes" in dieser Homepage.)

Nach der Volkszählung vom 1. Dezember 1930 umfasste das geschlossene sudetendeutsche Siedlungsgebiet (einschließlich des Schönhengstgaues) 51 politische Bezirke (Kreise) oder 120 Gerichtsbezirke mit 3.338 Gemeinden, in welchen die deutsche Bevölkerung die Mehrheit hatte. Insgesamt war dies ein Gebiet von über 25.775 km2 (größer als das Land Hessen). Hinzu kamen die Iglauer Sprachinsel mit 34 Gemeinden mit meist deutscher Mehrheit, die Sprachinsel Deutsch Brodek-Wachtl mit ihren 5 Gemeinden, die deutschen Sprachinselgemeinden um Brünn, Wischau bei Brünn, bei Olmütz und Troppau sowie weitere 10 deutschsprachige Gemeinden bei Budweis, zusammen über 385 km2 mit 48.685 deutschen Einwohnern.

Im Jahre 1930 lebten in Prag 41.700 Sudetendeutsche, weitere 272.000 als Minderheit in „Streusiedlungen“ im tschechischen Sprachgebiet.

Es ist wichtig, sich vor Augen zu halten, dass das sudetendeutsche Sprach- und Siedlungsgebiet im Süden, Westen und Norden an die Republik  Österreich, bzw. an das Deutsche Reich  grenzte.

Die Sudetendeutschen, bemüht, aus der politischen, wirtschaftlichen und ethnischen Benachteiligung herauszukommen, wandten sich fortgesetzt an die Alliierten des Ersten Weltkrieges – mit zunehmendem Erfolg. Dies machte sich Hitler zu Nutze und setzte die Siegermächte unter Druck. Die Einsicht der drei Westmächte (Großbritannien, Frankreich und Italien) und Hitlers Handeln führten zum „Münchener Abkommen“ vom 29. September 1938. *)

Das Abkommen war ein Diktat gegenüber dem Tschechoslowakischen Staat, so lautet das Urteil der Historiker. Doch ist dieses Diktat die politische Folge eines vorausgegangenen Diktates gegenüber den Sudetendeutschen, das in dem 1918/1919 verweigerten Recht auf  Selbstbestimmung besteht.

Im  „Münchener Abkommen“ vom 29. September 1938 (RGBl. II/1938, Seite 853) wurde in den Ziffern 1 bis 4 und in Ziffer 6 folgendes vereinbart:

  1. Die Räumung beginnt am 1. Oktober.
  2. Das Vereinigte Königreich, Frankreich und Italien vereinbaren, daß die Räumung des Gebiets bis zum 10. Oktober vollzogen wird, und zwar ohne Zerstörung irgendwelcher bestehender Einrichtungen, und daß die Tschechoslowakische Regierung die Verantwortung dafür trägt, daß die Räumung ohne Beschädigung der bezeichneten Einrichtungen durchgeführt wird.
  3. Die Modalitäten der Räumung werden im einzelnen durch einen internationalen Ausschuß festgelegt, der sich aus Ver­tretern Deutschlands, des Vereinigten Königreichs, Frankreichs, Italiens und der Tschechoslowakei zusammensetzt.
  4. Die etappenweise Besetzung des vorwiegend deutschen Gebietes durch deutsche Truppen beginnt am 1. Oktober. Die vier auf der anliegenden Karte bezeichneten Gebietsabschnitte werden in folgender Reihenfolge durch deutsche Truppen besetzt: Der mit I bezeichnete Gebietsabschnitt am 1. und 2. Oktober, der mit II bezeichnete Gebietsabschnitt am 2. und 3. Oktober, der mit III bezeichnete Gebietsabschnitt am 3., 4. und 5. Oktober, der mit IV bezeichnete Gebietsabschnitt am 6. und 7. Oktober.
    Das restliche Gebiet vorwiegend deutschen Charakters wird unverzüglich von dem oben erwähnten internationalen Ausschuß festgestellt und bis zum 10. Oktober durch deutsche Truppen besetzt werden.
  5. .....
  6. Die endgültige Festlegung der Grenzen wird durch den internationalen Ausschuß vorgenommen werden. Dieser Ausschuß ist berechtigt, den vier Mächten Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Frankreich und Italien in bestimmten Ausnahmefällen geringfügige Abweichungen von der streng ethnographischen Bestimmung der ohne Volksabstimmung zu übertragenden Zonen zu empfehlen.

Der Schönhengstgau gehörte nicht zu den Gebietsabschnitten I bis IV. Das Schicksal dieser großen sudetendeutschen Sprachinsel war bis zum 6. Oktober 1938 von tschechoslowakischer Seite besonders strittig. Die Größe dieses Gebietes belief sich auf 1.230 km2 mit 110.000 deutschen Einwohnern in 6 Städten und 142 Gemeinden.
(Zum Vergleich: Die Landkreise Kulmbach und Wunsiedel haben zusammen eine Fläche von 1.263 km2.)

Der Schönhengstgau war durch einen schmalen Streifen tschechischer Ortschaften vom geschlossenen deutschen Sprachgebiet im Adlergebirge und im nordmährisch-schlesischen Raum getrennt. Die deutsche Delegation im Internationalen Ausschuss forderte die Einbeziehung der tschechischen Ortschaften und des Gebietes um die gemischtsprachige Stadt Hohenstadt in die so genannte V. Zone.

Nicht nur deswegen, sondern auch wegen der Zerschneidung wichtiger Verkehrslinien (Eisenbahnstrecken Prag-Zwittau-Brünn und Prag-Triebitz-Rudelsdorf-Hohenstadt-Müglitz-Olmütz zum wichtigen Industriegebiet um die Stadt Mährisch Ostrau) setzte die tschechoslowakische Regierung den deutschen Forderungen heftigen Widerstand entgegen. Ihr Delegierter konnte sich aber in der Internationalen Kommission nicht durchsetzen. Deshalb lehnte er die Unterzeichnung des Sitzungsprotokolls vom 5. Oktober 1938 ab.

Das Protokoll dieser Sitzung hat folgenden Wortlaut:

Der Reichsminister des Auswärtigen, Herr von Ribbentrop, der kgl. britische Botschafter, Sir Neville Hen­derson, der französische Botschafter, Herr Francois-Poncet, und der kgl. italienische Botschafter, Herr Attolico, sind heute in einer Besprechung darüber einig geworden, daß das in der anliegenden Karte im allgemeinen blau, in der Linie südlich von Taus bis nördlich Steinbach sowie in der Linie südöstlich von Bodenstadt bis westlich von Oderberg rot eingezeichnete Gebiet dasjenige Gebiet ist, das gemäß Ziffer 4 Absatz 2 des Münchner Abkommens bis zum 10. Oktober 1938 durch deutsche Truppen zu besetzen ist. Sie haben festgestellt, daß dieses Gebiet nach dem Bevölkerungsstande von 1918 von mehr als 50 Prozent Sudetendeutschen bewohnt wurde.

Die tschechoslowakische Regierung in Prag stimmte am nächsten Tag, dem 6. Oktober 1938, mit folgender Erklärung auch der Einbeziehung der deutschen Sprachinsel Schönhengstgau in die so genannte V. Zone zu:

Mit tiefem Schmerz hat die Tschechoslowakische Regierung von der Entscheidung der vier Großmächte Kenntnis genommen. Sie nimmt die Grenzen des Gebietes an, das vom 7. bis 10. Oktober von den deutschen Truppen zu besetzen ist und verpflichtet sich, die Maßnahmen zu treffen, die diese Entschließung umfaßt.

In der Sitzung desselben Tages trug der tschechoslowakische Delegierte diese Erklärung dem Internationalen Ausschuss vor. Das Gebiet der V. Zone und dessen Besetzung bis zum 10. Oktober 1938 durch deutsche Truppen wurde damit einvernehmlich festgestellt.

Am späten Abend des 5. Oktober (um 22.30 Uhr) erfuhren die Bewohner des Schönhengstgaues durch den (Reichs-) Rundfunk, dass die deutsche Wehrmacht bis zum 10. Oktober den Schönhengstgau besetzen werde.

Nach dem „Besetzungsplan“ war der Schönhengstgau erst am 10. Oktober ab 12 Uhr von den deutschen Truppen zu besetzen. General von Rundstedt und sein Stab bezogen am Nachmittag in Landskron Quartier.

Vom deutschen und vom tschechischen Generalstab war ein genau bestimmter Sicherheitsabstand zwischen den abziehenden tschechischen und den nachrückenden deutschen Truppen vereinbart worden. Dieser Abstand war u. a. aus verkehrsrechtlichen Gründen erforderlich; denn vom Zeitpunkt der Besetzung an galt statt des Linksfahrgebotes nun das Rechtsfahrgebot auf den Straßen. 1)

Ein von der Kommission in der 8. Sitzung am 13. Oktober 1938 eingesetzter deutsch-tschecho-slowakischer Grenzziehungs-Unterausschuss hatte durch direkte deutsch-tschechoslowakische Regierungsverhandlungen schließlich am 20. November Einigung über den endgültigen Verlauf der neuen Staatsgrenze erzielt. Diese Grenze entsprach annähernd der deutsch-tschechischen Sprachgrenze, mit zahlreichen Abweichungen vom ethnographischen Prinzip. Der Internationale Ausschuss konnte deshalb in seiner neunten und zugleich letzten Sitzung am 21. November 1938 die endgültige Festlegung der deutsch-tschechoslowakischen Staatsgrenze bestätigen. Die maßgeblichen Absätze des Sitzungsberichtes lauten:

Der Internationale Ausschuß hat heute von der Niederschrift vom 20. November über die Festsetzung der deutsch-tschechoslowakischen Grenze durch die Deutsche und Tschecho-Slowakische Delegation sowie von den dieser Niederschrift beigefügten Karten Kenntnis genommen. Er stellt fest, daß die in diesen Karten eingezeichnete Grenze die endgültige Grenze im Sinne der Ziff. 6 des Münchner Abkommens ist.

Mit der Festlegung der endgültigen deutsch-tschechoslowakischen Staatsgrenze durch den Internationalen Ausschuss am 21. November 1938  und durch das „Gesetz über die Wiedervereinigung der sudetendeutschen Gebiete mit dem Deutschen Reich“ vom 21. November 1938 (RGBl. I/1938, Seite 1641) waren die sudetendeutschen Gebiete von diesem Tag an Bestandteil des Deutschen Reiches.

Die Gesamtfläche betrug über 28.995 km2 mit 3.408.449 Einwohnern (einschließlich der in die Länder Bayern und Österreich sowie in die Provinz [Preußisch-] Schlesien eingegliederten Gebietsteile).

Der 1939  geschaffene Reichsgau Sudetenland hatte 22.608 km2 mit einer Bevölkerung von über 2,943 Millionen. Vergleich: Das Land Hessen hat 21.110 km2. Gau-Hauptstadt wurde Reichenberg mit den Regierungsbezirken Eger (vorläufiger, später endgültiger Sitz in  Karlsbad), Aussig und Troppau. 2)

Zum Regierungspräsidenten in Troppau wurde Dr. Fritz Zippelius berufen.

Die in die Länder Bayern, Ober- und Niederösterreich sowie in die Provinz (Preußisch-) Schlesien eingegliederten sudetendeutschen Gebietsteile hatten zusammen über 6.387 km2  mit 465.262 Einwohnern in 480 Gemeinden.

Die Botschafter Frankreichs, Großbritanniens und Italiens erklärten am 5. Oktober 1938 im Internationalen Ausschuss, die Abtretung der sudetendeutschen Gebiete an das Deutsche Reich sei eine Wiedergutmachung an den in Böhmen, Mähren und (Österreichisch-) Schlesien lebenden Deutschen für das ihnen 1918/1919 verweigerte Selbstbestimmungsrecht.

Der kgl. britische Botschafter, Sir Neville Henderson, ergänzte, dass es sich bei dem „Münchener Abkommen“ um eine Revision des Abkommens von 1919 handele gemäß Artikel 19 der Satzung des Völkerbundes.

Der britische Premierminister Chamberlain erklärte am 3.10.1938 vor dem Unterhaus:

„Wir gingen nicht nach München, um darüber zu entscheiden, ob die vorwiegend deutschen Gebiete des Sudetenlandes an das Reich übergehen sollten. Darüber war bereits entschieden worden. Die Tschechoslowakei hatte die englisch-französichen Vorschläge angenommen. Es war das Verfahren, die Bedingungen und der Zeitpunkt der Übergabe des Gebietes, über die wir zu beraten hatten.“

Die in München erzielte Sudetenregelung wurde von den Parlamenten Großbritanniens und Frankreichs am 6.10. bzw. 4.10.1938 mit den klaren Mehrheiten von 366 : 144 bzw. 535 : 75 Stimmen gutgeheißen.

*) Vergleiche auch den Beitrag im „Jahrbuch der Sudetendeutschen 2013“, Seiten 34 bis 36, über die
11 tschechoslowakischen Memoranden, die den führenden Staatsmännern der Versailler Konferenz 1919
überreicht wurden.
Das "Münchner Abkommen" vom 29. September 1938 in  http://www.km.bayern.de/epaper/LZ/EuP/2013_4/index.html#30
 

Anmerkungen:

  1. Hans Prull: „Zur Einführung des Rechtsfahrgebotes in unserer Heimat“, in: „Schönhengster Heimat“,   November 2002, Seite 51 (unter „Riegersdorf“).
  2. Hans Prull: „Die Neugliederung der Verwaltung in unserer Heimat 1938 und 1939“, in: „Schönhengster Heimat“, Oktober 1999, Seite 30.

Über die Situation in Mährisch Trübau im Jahr 1938 - vgl. „Schönhengster Heimat“, November 1998, Seite 22, und Heimatbuch "Mährisch Trübau, die Perle des Schönhengstgaues", Seiten 60 ff.

Weitere Fundstellen:
„Heimatbuch Zwittau“ (1. Auflage), Seiten 39/40 und
„Schönhengster Jahrbuch 2004“, Seite 147.

Ergänzung:      

Am 23. November 1938 schlossen in Berlin deutsche und ČSR-Bevollmächtigte eine Vereinbarung über die Ausführung der Grenzziehung.

Vereinbart wurde
a)   die Möglichkeit der Berichtigung der Grenzlinie bei der Übertragung aus den Karten 1:75.000 in Karten 1:25.000 und
b)   die Absteckung der Staatsgrenze im Gelände ab 30. November 1938 durch deutsch-tschechoslowakische technische Arbeitsgruppen.

Ferner wurde vereinbart, dass die deutsche und die tschechoslowakische Delegation unverzüglich Wünsche wirtschaftlicher, verkehrstechnischer oder kultureller Art hinsichtlich des Grenzverlaufs prüfen und ggf. gemeinsam Anordnungen zur Änderung der neuen Staatsgrenze beim Abstecken (Markieren) vor Ort treffen sollen.

Bei der nahe bei Riegersdorf gelegenen Munitionsfabrik wurde z.B. die Staatsgrenze -abweichend von der Gemarkungsgrenze- entlang der äußeren Umzäunung des großen Areals festgelegt. Die Munitionsfabrik mit den Munitionsbunkern, Werkswohnungen und Militärunterkünften blieb damit -nach der kurzzeitigen Besetzung durch deutsche Truppen- bei der Tschechoslowakischen Republik.

Die deutsch-tschechoslowakische Grenzkommission bestätigte am 7. Januar 1939 diese Grenzziehung.

Für den Bau der Munitionsfabrik und dem dazugehörenden großen Umfeld sowie dem Anschlussgleis zum Bahnhof Politschka nach dem Ersten Weltkrieg mussten mehrere Bauern Grundstücke (Äcker, Wiesen und auch Wald) abtreten.

Vergleiche auch meine Beiträge “Besetzung der Stadt Politschka durch deutsche Truppen im Jahre 1938“ in “Schönhengster Heimat“, Oktober 1998, Seite 3, und “Aus der Chronik des Bahnhofs Politschka von 1924 bis 1939“ in “Schönhengster Heimat“, Juni 1997, Seite 7.

Weitere Fundstellen:

„Sudetendeutsches Ortsnamenverzeichnis/Amtliches Gemeinde- und Ortsnamenverzeichnis der nach dem ‚Münchener Abkommen‘ vom 29. September 1938 zum Deutschen Reich gekommenen Sudetendeutschen Gebiete“,  Verlagshaus Sudetenland, München, 1987.

Daten zu allen Städten und Orten enthält auch das „Ortslexikon Sudetenland“ von Ernst Pfohl, Preußler-Verlag, Nürnberg, 1987.

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Die Finanz-, Zoll- und Reichsbauämter im Schönhengstgau von Herbst 1938 bis Herbst 1941 

Unmittelbar nach der Übernahme der sudetendeutschen Gebiete durch das Deutsche Reich in der Zeit vom 1. bis 10. Oktober 1938 bildete der Reichsminister der Finanzen Graf Schwerin von Krosigk für die Steuer- und die Zollverwaltung sowie für die Bauverwaltung die Oberfinanzbezirke Karlsbad und Troppau. Am 17. bzw. 20. Oktober 1938 beauftragte er die Ministerialräte Dr. Rudolf Mitze und Dr. Herbert Jancke aus dem Reichsfinanzministerium jeweils mit der kommissarischen Leitung dieser beiden neu errichteten Oberfinanzpräsidien.

Der Oberfinanzbezirk Karlsbad umfasste das Gebiet der erst später gebildeten Regierungsbezirke Aussig und Eger (vorläufiger, ab 1940 endgültiger Sitz in Karlsbad) und darüber hinaus drei Landkreise im Böhmerwald.

Der Oberfinanzbezirk Troppau umfasste zunächst nur das Gebiet des erst später errichteten Regierungsbezirks Troppau. Ab dem 16. November 1938 gehörte zu diesem Oberfinanzbezirk zusätzlich vom Land Preußen der Regierungsbezirk Oppeln (bis dahin Oberfinanzbezirk Schlesien in Breslau) und ab dem 28. Oktober 1939 außerdem auch das Gebiet des neu geschaffenen Regierungsbezirks Kattowitz.

Der Oberfinanzbezirk Troppau hatte nach dem Stand vom 1. Januar 1942 eine Fläche von 28.608 km2 mit 5.152.183 Einwohnern. 52 Finanzämter und viele Hauptzollämter gehörten zu diesem Bezirk.

Ministerialrat Dr. Mitze wurde am 1. März 1939 zum Oberfinanzpräsidenten in Karlsbad und Ministerialrat Dr. Jancke am 8. März 1939 zum Oberfinanzpräsidenten in Troppau ernannt.

Die feierliche Amtseinführung durch den Reichsminister der Finanzen Graf Schwerin von Krosigk fand am 9. Mai in Troppau und am 12. Mai 1939 in Karlsbad statt.

Leiter der Steuerabteilung in Troppau wurde der am 1. April 1939 zum Finanzpräsidenten ernannte Dr. Heyn (vorher im Oberfinanzbezirk Breslau tätig),

Leiter der Zollabteilung in Troppau war seit dem 1. März 1939 Zollpräsident Lindemann (vorher im Oberfinanzbezirk Leipzig), am 1. November 1942 Versetzung nach Krakau.

Als örtliche Behörden wurden geschaffen:

A.  Die bisherigen staatlichen Finanzbehörden (Administrationen und Steuerämter) in Hohenstadt, Landskron und Mährisch Trübau wurden mit Wirkung vom 13. Oktober 1938 in die Reichsfinanzverwaltung eingegliedert und am 29. Oktober 1938 in „Finanzamt“ umbenannt.

Auf Anordnung des Reichsfinanzministeriums vom 6. Februar 1939 wurde am 10. Februar 1939 in Zwittau ein Finanzamt neu eingerichtet.

Die Finanzämter führten ihre Geschäfte vorläufig nach den bisherigen Vorschriften weiter. Sie waren für den jeweiligen (später neu abgegrenzten) Landkreis zuständig. 

Es wurden eingesetzt

als Vorsteher des Finanzamts Hohenstadt ab 1. April 1939 Steueramtmann Jasmund vom Finanzamt Stolp (ab 1. April 1941 Regierungsrat),
als Sachgebietsleiter Regierungsrat Dr. Böß (am 1. September 1940 an das Finanzamt Tetschen versetzt), 
und Regierungsassessor Ertel vom Finanzamt Neiße, er wurde am 1. August 1939 zum Regierungsrat ernannt und am 1. November 1939 an das Finanzamt Jägerndorf versetzt,  

als Vorsteher des Finanzamts Landskron ab Mitte Oktober 1938 Regierungsrat Dr. Terstegen vom Finanzamt Greifswald, später
Steueroberinspektor Zorn aus Gera (ab 1. März 1941 Steueramtmann und wahrscheinlich ab Sommer 1943 Regierungsrat),
als Sachgebietsleiter Steueroberinspektor Gerike vom Finanzamt Chemnitz und Regierungsrat Dr. Pichl (er wurde am 1. Februar 1941 an das Finanzamt Cosel/OS versetzt),

als Vorsteher des Finanzamts Mährisch Trübau ab 1. Mai 1939 Regierungsrat Arthur Loewen (vorher beim Finanzamt Delitzsch), möglicherweise war er kriegsbedingt eine kurze Zeit auch beim Finanzamt in Hohenstadt tätig,

als Vorsteher des Finanzamts Zwittau ab dem 1. April 1939 Regierungsrat Dr. Karl Thieme (bis dahin beim Finanzamt Rathenow tätig)
und als sein Vertreter ab dem 1. April 1939 Regierungsrat Dr. Johann Plotz. 

B.  Die Hauptzollämter Landskron und Zwittau sowie deren Unterstellen

Die sudetendeutschen Gebiete waren vom 14. Oktober 1938 an vorläufig ein selbständiges (geteiltes) Zollgebiet.

In den einige Tage später gebildeten Oberfinanzbezirken Karlsbad und Troppau galt (obwohl selbständiges Zollgebiet) gleich das deutsche Zollrecht.

Im sudetendeutschen Gebiet, das an das österreichische Zollgebiet grenzte (Südböhmen und Südmähren), galt zunächst (wie in Österreich) vorläufig österreichisches Zollrecht. Dieses Recht blieb nach dem Reichsgesetz vom 13. März 1938 vorläufig (letztlich bis Ende März 1939!) gültig.

Das neue deutsche Zollgesetz vom 20. März 1939 trat im gesamten Reichsgebiet einheitlich erst am 1. April 1939 in Kraft.

Seit dem 13. Oktober 1938, mittags 12.00 Uhr, verrichteten reichsdeutsche Zollbeamte, zumeist aus Bayern, Sachsen, Preußisch-Schlesien und Ostpreußen, an der gesamten vorläufigen Demarkationslinie Dienst. Diesen Beamten fiel auch die Aufgabe zu, den Grenzschutz aufzubauen und die deutsche Wehrmacht in der Sicherung der Demarkationslinie abzulösen.

Zum Vorsteher des Hauptzollamts Landskron wurde am 16. Dezember 1938 Zollrat Wilhelm Schumacher bestellt. Sein Dienstort war bis dahin das Hauptzollamt Glatz in Preußisch-Schlesien. Am 1. März 1939 wurde er als Vorsteher an das neu geschaffene Hauptzollamt Zwittau versetzt.

Mit dem Fortfall der Zollgrenze zwischen dem Reichsgebiet und dem Protektorat Böhmen und Mähren am 1. Oktober 1940 wurde das Grenz-Hauptzollamt Zwittau entbehrlich. Zollrat Schumacher wurde am 1. Juni 1943 als Vertreter des Vorstehers an das Hauptzollamt Dresden-Land versetzt.

Das Hauptzollamt Landskron war vom 1. April 1941 an zuständig für die vier Landkreise Landskron, Zwittau, Mährisch Trübau und Hohenstadt, sowie für die Landkreise Grulich, Mährisch Schönberg, Sternberg, Römerstadt, Freudenthal und Bärn.

Vorsteher des Hauptzollamts Landskron war Zollrat Schwenke (am 1. August 1943 zum Regierungsrat ernannt).

Sein Vertreter vom 1. Januar 1940 an war Zollamtmann Dr. Ritschel (vorher im Oberfinanzbezirk Wien tätig). Er wurde am 1. März 1941 an das Zollamt Arnoldstein versetzt.

Das in Zwittau verbliebene Binnen-Zollamt leitete Zollinspektor Hubert Goihl, sein Vertreter war Zollinspektor Adolf Heinz.

Das Bezirkszollkommissariat Mährisch Trübau leitete Zolloberinspektor Heinrich Bollmann.

Vergleiche auch meinen Beitrag „Der Einsatz des Zollgrenzschutzes in unserer Heimat von 1938 bis 1940“ in: „Schönhengster Heimat“, November 1998, Seite 5.

C.  Nach einer Entscheidung des Reichsministers der Finanzen Graf Schwerin von Krosigk vom 28. Oktober 1938 wurde bei den Oberfinanzpräsidien in Karlsbad und Troppau je eine Baugruppe gebildet. Außerdem wurden sogleich Reichsbauämter in Karlsbad, Aussig, Reichenberg, Troppau und Mährisch Schönberg neu eingerichtet.

Am 12. August 1940 wurden weitere acht Reichsbauämter, unter anderen in Freudenthal und Landskron, errichtet.

Das Reichsbauamt Landskron war zuständig für die Hochbauaufgaben in den Landkreisen Landskron, Zwittau, Mährisch Trübau und Grulich.

Die Hochbauaufgaben im Landkreis Hohenstadt erledigte das Reichsbauamt Mährisch Schönberg.

Vom 1. Oktober 1939 an war der Reichsstatthalter im Sudetenland vorgesetzte Behörde für die Reichsbauämter.

D.  Während der Aufbauzeit der Finanzämter und Zollbehörden sowie der Reichsbauämter (und in vielen Fällen auch noch danach) waren zahlreiche Beamte aus dem  „Altreich“  in meiner Heimat tätig. Sie holten meist ihre Familien nach. Viele Freundschaften zwischen ihnen und unseren Landsleuten haben die Wirren des Kriegsendes und der Nachkriegszeit überdauert.

Einige „Reichsbeamte“ haben sich in unserer Heimat verheiratet und wurden „echte Schönhengster“.

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Die vier Finanzämter im Schönhengstgau

Das Finanzamt Hohenstadt hatte seine Diensträume in der Rathausgasse 5. 
In der Stadt wohnten 6.544 Einwohner. 
Der Finanzamtsbezirk hatte eine Fläche von 558 km2 mit 59.973 Einwohnern.

Das Finanzamt Landskron hatte seine Diensträume in der Rote-Kreuz-Straße 44. 
In der Stadt wohnten 6.738 Einwohner. 
Der Finanzamtsbezirk hatte eine Fläche von 343,28 km2 mit 32.635 Einwohnern.  

Das Finanzamt Mährisch Trübau hatte seine Diensträume in der Josefsgasse 12. 
In der Stadt wohnten 8.238 Einwohner. 
Der Finanzamtsbezirk hatte eine Fläche von 363 km2 mit 35.529 Einwohnern.

Das Finanzamt Zwittau hatte seine Diensträume in der Realschulgasse 4. 
In der Stadt wohnten 10.389 Einwohner. 
Der Finanzamtsbezirk hatte eine Fläche von 466 km2 mit 49.632 Einwohnern.


Anmerkungen: 

Mein Beitrag erhebt keinesfalls den Anspruch auf Vollständigkeit. Zeitzeugen aus der Zeit des „Aufbaues“ der neuen Ämter waren leider nicht ausfindig zu machen. Ich konnte daher meist nur auf lückenhafte Unterlagen zurückgreifen.

Die Ausführungen sollen lediglich einen kurzen Einblick in die Situation der damaligen Zeit geben.

Im ersten Jahr nach dem „Anschluss“ waren die Verhältnisse bei den Ämtern „fließend“ und von Improvisation geprägt. Hinzu kam, dass das deutsche Steuer-, Zoll- und Baurecht nach und nach angewendet werden musste.

Zahlreiche Beamte wurden bereits im Herbst 1939, weitere im Frühjahr und Sommer 1940 zum Kriegsdienst einberufen.

Im März/April 1945 wurde das Oberfinanzpräsidium Troppau wegen der herannahenden Front nach Mährisch Trübau evakuiert.
Die Stadt Troppau wurde am 24. April 1945 von der Roten Armee besetzt. Sowjetische Bombenangriffe hatten vorher in der Stadt große Zerstörungen angerichtet.

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Persönliche Daten der Oberfinanzpräsidenten:

Rudolf Mitze, Oberfinanzpräsident in Karlsbad bis Ende Februar 1942 
* 02.05.1889 in Kassel  
+ 04.06.1977 in Stuttgart

Herbert Jancke, Oberfinanzpräsident in Troppau, 
(nach Evakuierung seiner Behörde nach Mährisch Trübau bis 6. Mai 1945) 
* 21.06.1886 in Groß-Jenkwitz, Kreis Brieg/Schlesien 
+ 18.08.1959 in Offenbach/Main

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Aufzeichnungen des Regierungsrats Dr. Terstegen mit Eindrücken über die Stadt Landskron und seinen Dienst als Leiter des Finanzamts Landskron im Herbst 1938 (vorher beim Finanzamt Greifswald)

Aus: Beamten-Zeitung „Steuer-Warte“, November 1938, Seiten 732/733

Als ich am Tage nach meiner Rückkehr vom Wehrdienst nach Landskron im Sudetenland abgeordnet wurde, war ich zunächst nicht begeistert, schon wieder von der Familie fort zu müssen. Überdies konnte kein Lexikon und kein Reisebüro mehr sagen, als daß die Stadt im Osten Böhmens liege und rund 6.500 Einwohner habe.

Auch in Breslau wußte man nichts Näheres. Man gab uns ausreichend Geld und neben einem Passierschein die besten Wünsche mit auf den Weg. Bis Glatz reisten wir mit der Bahn und von dort mit dem Dienst-Auto ins unbekannte Land. .....

Unser Bestimmungsort, das Städtchen Landskron, war ganz anders, und zwar besser, als wir es uns vorgestellt hatten: Elektrisches Licht, Gas, Wasserleitung, Kino, Theater, gute Gast- und Wirtshäuser, nette Kaffeehäuser, hübsch im Hügelland in der Nähe der höheren Berge gelegen. Die Bevölkerung für eine so kleine Stadt erstaunlich aufgeschlossen und in der Welt herumgekommen; vor allem aber durch den jahrzehntelangen Kampf mit den Tschechen völkisch selbstbewußt, unterrichtet, gefestigt und frei von vielen der kleinen eigensüchtigen Laster, frei auch zum großen Teile von konfessionellen und sonstigen Spaltungen, die uns im Reich zuweilen noch begegnen. .....

Was die dienstlichen Verhältnisse angeht, so haben uns die Tschechen ein nagelneues Finanzamt - mit allem „Comfort“ wie man zu sagen pflegt - zurückgelassen. Bis auf einige alte Tische und Stühle war aber dieses schöne Amt ganz ausgeplündert. Alle guten Einrichtungsgegenstände, alle Maschinen, Fernsprecher, Lampen usw. waren zwei Tage vor der Besetzung auf Lastwagen verpackt und ins Tschechische geschafft worden. Den größeren Teil der Akten hatten sie zurückgelassen, aber die zugehörigen Register mitgenommen. Inzwischen habe ich durch unmittelbare Verhandlung mit den tschechischen Dienststellen den größten Teil der verschleppten Akten zurückbekommen. An Inventar mangelt es aber nach wie vor.

Inzwischen habe ich aber so viele Beamte und so ausreichende Unterlagen zusammenbekommen, daß der Betrieb sowohl im Steueramt als auch in der Administration wieder läuft. .....

Bei der Erhebung kennt man so gut wie keinen Barverkehr. Die Pflichtigen zahlen gegen eine geringe Gebühr (früher waren diese Zahlungen portofrei!) die Steuern beim nächsten Postamt auf ein Postscheckkonto des Steueramtes ein.  .....

Da vorläufig das bisherige Recht weiter gilt, muß man sich auch damit eingehender beschäftigen.  .....

Kenner der Verhältnisse (deutsche Beamte aus der tschechischen Steuerverwaltung) haben mir berichtet, daß durch ungleichmäßige Auslegung und Handhabung der Gesetze die Besteuerung der Deutschen in der Tschecho-Slowakei um rund 40 % höher gewesen ist, als die der Tschechen. Gerade die letzte Veranlagung habe sich darin hervorgetan. Besprechungen zwischen den deutschen und den tschechischen Steuerbeamten waren deswegen nicht möglich, weil die Deutschen nicht Tschechisch, die Tschechen aber vom Deutschen nur den Satz verstanden: ‘Müssen Sie zahlen!’

In den deutschen Gebieten waren die Administrationen fast ganz tschechisch besetzt, in Landskron waren zum Beispiel alle Beamte bis auf einen Kanzlisten Tschechen. In leitende Stellen sind Deutsche in den letzten Jahren überhaupt nicht gekommen. In den Steuerämtern war die Tschechisierung noch nicht ganz so weit vorgeschritten, aber schon im vollen Gange.

Dieser Zustand hat für beide Länder heute sehr unangenehme Folgen. Die Tschechei wird plötzlich von einer Flut von Beamten des höheren und gehobenen mittleren Dienstes überschwemmt, für die sie keine Verwendungsmöglichkeit hat. Im Sudetenland hingegen fehlen jetzt leitende Beamte, vor allem aber Veranlagungsbeamte, die unseren Inspektoren entsprechen. Von den 10 sudetendeutschen Beamten, die sich hier in Landskron gemeldet haben, sind 7 Kassenbeamte, 1 Kanzleibeamter und 2 Juristen.

Für die Zukunft hege ich die besten Hoffnungen. Die Beamten sind willig, sich schnellstens auf die reichsdeutschen Verhältnisse umzustellen. Die reichsdeutschen Beamten sieht man in der Beamtenschaft und in der Bevölkerung durchaus nicht ungern. Das Reich erscheint allen auch bezüglich der Verwaltung ein fleckenloses Idealbild. Immer wieder hört man, wenn von einem Mangel die Rede ist: ‘Das gibt es im Reich nicht.’ Fast scheint es mir, als ob man uns im Reich zu ideal ansieht, worauf schon wegen der allgemeinen Unzulänglichkeit alles Menschlichen leicht eine Enttäuschung folgen könnte. .....“

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Errichtung von Reichsfinanzschulen im Sudetenland

Bereits im ersten Halbjahr 1939 wurden für die Ausbildung der Beamten und von Beamtenanwärtern des gehobenen Dienstes der Reichsteuerverwaltung folgende drei Reichsfinanzschulen errichtet:

Tetschen-Bodenbach am 24. April 1939, 
Böhmisch-Leipa am 25. April 1939 und
Leitmeritz am 1. Mai 1939.

Gleichzeitig begann an diesen Unterrichtsanstalten die Lehrtätigkeit mit jeweils 400 Lehrgangsteilnehmern.

Am 3. Juni 1944 wurden die Gebäude der Reichsfinanzschule Böhmisch-Leipa der Wehrmacht als Lazarett zur Verfügung gestellt.

In die Reichsfinanzschule Leitmeritz wurden 1944 auch Teile des Reichsfinanzministeriums ausgelagert.
Über das Schicksal der Reichsfinanzschule Tetschen-Bodenbach ist nichts bekannt.

Beamte des höheren Dienstes mit juristischen Staatsexamen aus dem „Altreich“ leiteten die Reichsfinanzschulen. Als Lehrer waren besonders befähigte und zuverlässige Finanzbeamte des gehobenen Dienstes tätig.

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Die Übernahme der Eisenbahnen im Sudetenland durch die Deutsche Reichsbahn im Oktober 1938

Vergleiche meinen Beitrag in der „Schönhengster Heimat“, April 1997, Seiten 4 und 5.
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Die Einführung und Organisation des deutschen Post- und Fernmeldewesens im Sudetenland in den Jahren 1938 und 1939 

Vergleiche meinen Beitrag in der „Schönhengster Heimat“, Oktober 1998, Seite 5.

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Die staatliche Forstverwaltung im Schönhengstgau von 1938 bis 1945

Nach dem Anschluss der sudetendeutschen Gebiete an das Deutsche Reich im Herbst 1938 wurden die staatlichen Forsten im Schönhengstgau vom Reichs-Forstamt in Landskron verwaltet.
„Vor Ort“ waren für die etwa 500 ha Forsten die Forstreviere Bohnau und Goldbrunn („Waldl“) zuständig.

In „Waldl“ war bis Ende des Zweiten Weltkriegs der Revierforstwart Josef Gleich (früher Laubendorf) tätig.

Vergleiche auch „Schönhengster Heimat“, Dezember 1999, Seite 16.

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Bundesarchiv  –  Militärarchiv     

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Im Militärarchiv des Bundesarchivs wird das Archivgut

•     der Preußischen Armee ab 1867, 
•     der Schutztruppen und der Freikorps, 
•     der Kaiserlichen Marine, 
•     der Reichswehr, 
•     der Wehrmacht, 
•     der Waffen-SS, 
•     der deutschen Arbeitseinheiten im Dienst der Alliierten,
•     der Nationalen Volksarmee einschließlich der Grenztruppen sowie
•     des Bundesministers der Verteidigung einschließlich der Bundeswehr

verwahrt.

In den Beständen des Militärarchivs befinden sich möglicherweise Aufzeichnungen und Karten über die militärische Besetzung unserer Heimat durch deutsche Truppen und die teilweise Besetzung der tschechischen Stadt Polička / Politschka am 10. Oktober 1938.

Die Bestände sind ausschließlich nach Dienststellen und militärischen Einheiten abgelegt.

Ein Zugriff über Ortsnamen ist nicht möglich. Aus diesem Grund ist ein Auffinden von Unterlagen über die damaligen Ereignisse schwierig.

Der Termin für einen Archivbesuch ist ca. drei Wochen vorher unmittelbar mit dem Benutzersaal (benutzersaal.freiburg@barch.bund.de oder Tel. 0761/47817-911) abzustimmen.

Vor 70 Jahren, im schicksalsreichen Jahr 1938, trat unsere Heimat für kurze Zeit in das Schlaglicht der Weltpolitik. Die seit 1918 schwelenden Probleme zwischen Sudetendeutschen und Tschechen wurden durch das „Münchener Abkommen“ vom 29. September 1938 zwar friedlich gelöst, dahinter stand aber ein gewaltbereiter Diktator. Den europäischen Völkern waren noch die Leiden des vorigen Weltkrieges im Gedächtnis eingebrannt. Die Staatsmänner der drei westlichen Großmächte Großbritannien, Frankreich und Italien wollten mit ihrem Zugeständnis den Frieden in Europa erhalten.

An der Besetzung unserer Heimat Schönhengstgau durch deutsche Truppen nach dem „Münchener Abkommen“ waren beteiligt:

a)   die Tankabwehrabteilung (Panzerabwehrabteilung?) Nr. 30 (wahrscheinlich aus der Hansestadt Lübeck)  -  Montag, 10. Oktober 1938 in Zwittau / Mähren
b)   das Zweite Bataillon des Infanterie-Regiments Nr. 6 (aus der Hansestadt Lübeck) unter dem Kommando von Oberstleutnant de Rainville, danach traf Generalmajor von Witthöff ein  -  Dienstag, 11. Oktober 1938 in Zwittau / Mähren und in Rothmühl
c)   die Panzerabwehrabteilung Nr.10, Garnison Hansestadt Lübeck, unter ihrem Kommandeur Michalis – um den 20./21. November 1938 in Zwittau / Mähren und
d)   die Luftwaffen-Aufklärungsstaffel Nr. 9 aus Lüben bei Liegnitz / Schlesien – um den 20. November 1938, stationiert auf dem Flugplatz in Altstadt bei Mährisch Trübau

Fundstelle: „Zwittauer Nachrichten“ vom 15. Oktober und 23. November 1938

Vergleiche auch den umfangreichen Abschnitt „Das Jahr 1938“ in meiner Homepage www.prull-laubendorf.de , den textgleichen Beitrag in der „Schönhengster Heimat“, Mai 2004, Seiten 4/5, meinen Beitrag „Besetzung der Stadt Polička / Politschka durch deutsche Truppen im Jahr 1938“, sowie die Ausführungen zur Besetzung des Bahnhofs Polička / Politschka, in „Schönhengster Heimat“, Oktober 1998, Seite 3, und Juni 1997, Seiten 7/8, ferner den Beitrag von Helmut Deutsch „Der Flugplatz in Altstadt“ in „Schönhengster Heimat“, Februar 2002, Seite 26.

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In Mährisch Trübau rückte am Montag, dem 10. Oktober 1938, gegen 18 Uhr, Generalmajor Schede mit dem Infanterie-Regiment 26 aus Flensburg, dem 30. Pionier-Bataillon und Panzerabwehrgeschützen ein.

Bereits in den ersten Nachmittagsstunden dieses Tages kreiste ein größeres deutsches Flugzeug und nach ihm ein Jagdflugzeug über der Stadt.

Im „Lager“ in Mährisch Trübau wurden Soldaten der Luftwaffe vom Flugplatz in Altstadt und Soldaten des Heeres untergebracht.

Dem Heimatbuch „Mährisch Trübau, die Perle des Schönhengstgaues“ von Dr. Gottlieb und Dr. Friedrich Dorner (1969), Seiten 66/67, entnommen.

 Vergleiche auch die Bildbeiträge „Zeitgeschehen vor 60 Jahren“ in „Schönhengster Jahrbuch 2004“, Seiten 146/147, und „Schönhengster Heimat“, Oktober 1998, Seite 4, sowie den Beitrag „Das Jahr 1938 in Mährisch Trübau“, in „Schönhengster Heimat“, November 1998, Seite 22, ferner den Beitrag von Helmut Deutsch „Der Flugplatz in Altstadt“ in „Schönhengster Heimat“, Februar 2002, Seite 26.

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Am 10. Oktober 1938 um 22 Uhr trafen die deutschen Truppen von Mittelwalde über Grulich kommend in Landskron ein.

Generalmajor Kurt von Briesen (* 1886, + 1941), Kommandeur der 30. Infanterie-Division in Lübeck, später General der Infanterie, und Generalmajor Wilhelm Knochenhauer (* 1878, + 1939), General der Kavallerie, später Kommandierender General des X. Armeekorps, 
nahmen zu nächtlicher Stunde auf dem Stadtplatz in Landskron den Appell und den Vorbeimarsch ihrer Truppen ab.

Zur Erinnerung an diesen Tag wurde die Grulicher Straße in Lübecker Straße umbenannt.

Die Aufzeichnungen aus dem Tagebuch des Wehrmachtssoldaten Herbert Wetzig, aus Friedland / Nieder-Lausitz, schildern die damalige Situation beim Einmarsch der deutschen Truppen in das sudetendeutsche Gebiet mit dem Ziel die Stadt Landskron.

Nachzulesen im Internet unter: www.dhm.de/lemo/forum/kollektives_gedaechtnis/089/index.html

und (textgleich) in der „Schönhengster Heimat“, September 2008, Seite 16 (unter „Landskron“).

Vergleiche auch die Homepage www.kreis-landskron.de

Nach Zohsee bei Landskron kam die bespannte 13. Kompanie des Regiments 83 der Hirschberger Jäger aus dem Riesengebirge. Sie war mit leichten und schweren Infanterie-Geschützen ausgerüstet. Ihr Kompanie-Chef hießHauptmann Schmidt-Bardeleben.

Aus: www.zohsee.de/geschichte/057.html (unter Ziffer 57)

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Nach der Einigung über den endgültigen Grenzverlauf zwischen dem Deutschen Reich und der Tschechoslowakischen Republik am 20. November 1938 wurde zur Besetzung der zweisprachigen Ortschaft Mährisch Chrostau (des bis dahin heftig umstrittenen Gebiets) die 5. Hundertschaft des II/2. Bayerischen Polizei-Bataillons unter dem Befehl des Kommandeurs Hauptmann Krause ab dem 24. November 1938 eingesetzt.

An der bisherigen Demarkationslinie hatte sich Major Platz, Kommandeur des II. Polizeibataillons, eingefunden, und als Gast wurde der anwesende Kommandeur der Schutzpolizei München, Oberst Dr. Lankenau, Zeuge des absolut gewaltfreien Einsatzes.

Anfang Dezember 1938 verließ die Polizei-Hundertschaft die Ortschaft Mährisch Chrostau und die Stadt Zwittau wieder Richtung München. 

Fundstelle: „Zwittauer Nachrichten“ vom 26. November 1938 und eine spätere Ausgabe.

Vergleiche auch den Beitrag von Josef Gregor „Der Anschluß unserer Heimat an das Deutsche Reich vor 60 Jahren“ im „Schönhengster Jahrbuch 2000“, Seiten 136/137, sowie den Beitrag in „Schönhengster Heimat“, November 2009, Seiten 49/50.

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Nach der Einigung über den endgültigen Grenzverlauf zwischen dem Deutschen Reich und der Tschechoslowakischen Republik am 20. November 1938 rückte ein motorisiertes Polizei-Bataillon unter dem Kommandeur Major Kintrup am 24. November 1938 von Mährisch Trübau aus über Markt Türnau in die Sprachinsel „Deutsch Brodek“ (danach Landkreis Mährisch Trübau) ein.

Das Polizei-Bataillon bestand für die Dauer des Einsatzes aus je einer Polizei-Hundertschaft aus Bayern und Württemberg sowie einer westdeutschen Polizei-Hundertschaft.

Am 6. Dezember 1938 erfolgte der Rückmarsch bis Zwittau.

Der Regiments-Kommandeur, Oberst Riege, verabschiedete auf dem Stadtplatz die Einheiten.

Am 7. Dezember ging es für die westdeutsche Polizei-Hundertschaft zurück über Landskron, Mittelwalde, Glatz, Landeshut/Schlesien, Görlitz und Dresden nach Westfalen.
Hundertschaftsführer dieser Einheit war Hauptmann Kärgel aus Recklinghausen.

Im Internet befinden sich sehr interessante Aufzeichnungen von dem reichsdeutschen Polizeibeamten Benno Dirkmann aus Hamm vom Einsatz im Schönhengstgau unter http://www.polizeihistorischesammlung-paul.de/wissenswertes/sudetenland/Seite2.htm 
(Seiten 6 / 7, außerdem Anlage 02 mit Skizze vom Grenzverlauf sowie Redetexte).

Die Schilderungen und die Redetexte darf man nicht aus dem heutigen Blickwinkel beurteilen, sondern man muss sich in die Situation der damaligen Zeit hineinversetzen. Nur wer um die Vergangenheit weiß, die Gegenwart kennt, kann die Zukunft gestalten.

Vergleiche auch „Schönhengster Heimat“, Januar 2002, Seite 33 (unter „Markt Türnau“).

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Die Zeitung "Zwittauer Nachrichten", Jahrgang 1938, ist verfilmt. Die Filmrolle kann man beim

Institut für Auslandsbeziehungen e.V. 
Charlottenplatz 17, 70173 Stuttgart 
Postfach 10 24 63, 70020 Stuttgart 
Tel. 07 11-22 25 152 
Fax 07 11-22 25 131

bibliothek@ifa.de 
www.ifa.de

als Fernleihe in einer Bibliothek, die über ein Mikrofilmlesegerät verfügt, bestellen.

Die Leihfrist beträgt 2 Wochen.

Signatur Mf - Zt 3267

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Die Ereignisse in Mährisch Chrostau am 31. Oktober und 24. November 1938

Nach der Einigung über den endgültigen Grenzverlauf zwischen dem Deutschen Reich und der Tschechoslowakischen Republik am 20. November 1938 wurde zur Besetzung der zweisprachigen Ortschaft Mährisch Chrostau (des bis dahin heftig umstrittenen Gebiets) die 5. Hundertschaft des II/2. Bayerischen Polizei-Bataillons unter dem Befehl des Kommandeurs Hauptmann Krause ab dem 24. November 1938 eingesetzt.

An der bisherigen Demarkationslinie hatte sich Major Platzer, Kommandeur des II. Polizeibataillons, eingefunden, und als Gast wurde der anwesende Kommandeur der Schutzpolizei München, Oberst Dr. Lankenau, Zeuge des absolut gewaltfreien Einsatzes, nachdem ein bewaffneter schwerer Zwischenfall am 31. Oktober 1938 sieben Menschenleben gefordert hatte.

Zu Tode kamen damals:
Auf deutscher Seite Rudolf Woletz aus Zwittau,
auf tschechischer Seite
Gefreiter Antonín Černý (* 1915) und Soldat Bedřich Stuchlík (* 1913) sowie die
Zivilisten Adolf Říha und Antonín Šoščák, beide aus Mährisch Chrostau.
An ihren Verwundungen starben im Lazarett in Brno / Brünn die
Soldaten Alois Žatka (* 1913) und Tomáš Morávek (* 1915).
Sechs tschechische Soldaten wurden bei dem Schusswechsel verletzt.

Anfang Dezember 1938 verließ die Polizei-Hundertschaft die Ortschaft Mährisch Chrostau und danach die Stadt Zwittau wieder Richtung München.

Fundstellen: „Zwittauer Nachrichten“, Ausgaben Oktober bis Dezember 1938.

Vergleiche auch den
Beitrag von Josef Gregor „Der Anschluß unserer Heimat an das Deutsche Reich vor 60 Jahren“ im „Schönhengster Jahrbuch 2000“, Seiten 136/137, und den
Beitrag von Werner Strik „Oktober 1938 - ein subjektiver Rückblick“ im „Schönhengster Jahrbuch 2010“, Seiten 169 ff. [Seite 174].

Vergleiche auch meine Beiträge
„Der Anschluß der sudetendeutschen Gebiete an das Deutsche Reich im Jahre 1938“ in „Schönhengster Heimat“, Mai 2004, Seiten 4/5, und
„Besetzung der Stadt Polička / Politschka durch deutsche Truppen im Jahre 1938“ in „Schönhengster Heimat“, Oktober 1998, Seite 3.

In dem Buch  „Pomezí Čech a Moravy“, Band 2, aus dem Jahr 1998, herausgegeben vom Staatlichen Bezirksarchiv Svitavy / Zwittau mit Sitz in Litomyšl / Leitomischl, schreibt der Autor František Vašek auf den Seiten 119 bis 121 ausführlich in tschechischer Sprache über die Ereignisse in Mährisch Chrostau am 31. Oktober 1938.
Eine Computer-Übersetzung in die deutsche Sprache besitze ich.

Die deutschen und tschechischen Berichte über die damaligen Vorkommnisse befinden sich im Mährischen Landesarchiv in Brno / Brünn.

Zur Erinnerung an die erschossenen tschechischen Soldaten wurde nach 1945 in Moravská Chrastová  / Mährisch Chrostau ein großes Denkmal errichtet. Auf dem Gedenkstein steht in tschechischer Sprache folgender Satz:
MY VLASTI  DALI  ŽIVOT,  A VY .... ?
(Wir haben unser Leben für die Heimat gegeben, und Ihr .... ?)
Darunter stehen die Namen der zu Tode gekommenen vier jungen Soldaten.

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Rückblick – 75 Jahre zurückgeblättert
Das „Münchner Abkommen“ vom 29. September 1938

Am 10. Oktober 1938 um 22.00 Uhr trafen die deutschen Truppen von Mittelwalde über Grulich kommend in Landskron ein.

Generalmajor Kurt von Briesen (* 1886, + 1941), Kommandeur der 30. Infanterie-Division in Lübeck, später General der Infanterie, und Generalmajor Wilhelm Knochenhauer (* 1878, + 1939), General der Kavallerie, später Kommandierender General des X. Armeekorps, nahmen zu nächtlicher Stunde auf dem Stadtplatz in Landskron den Appell und den Vorbeimarsch ihrer übermüdeten Truppen ab.

Zur Erinnerung an diesen Tag wurde die Grulicher Straße in Lübecker Straße umbenannt.

Vergleiche auch die Homepage www.kreis-landskron.de

Siehe auch die Ausführungen in dem Beitrag „Bundesarchiv – Militärarchiv – in dieser Homepage.

 


 

 

 

 

 

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